Allgemeine Geschäftsbedingungen von LUX VENDO
- Lux Vendo
für die Schaltung elektronischer Werbung auf dem LED-Displays
Emsteker Str.2
§ 1 Vertragsgegenstand -Begriffsbestimmungen-
Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge mit Lux Vendo über die Schaltung von elektronischer
Werbung –nachfolgend Vertrag- auf dem LED-Display am Standort: Emsteker Str. 2 in 49685 Schneiderkrug
Der Vertrag umfasst, soweit nicht anders vereinbart, die Ausstrahlung von Werbemotiven und Werbespots -nachfolgend als
Werbung- bezeichnet.
Das die Schaltung beauftragende Unternehmen wird als Werbepartner bezeichnet. § 2 Buchung von Werbezeiten
Grundlage der Buchung von Werbezeiten ist der Abschluss eines verbindlichen Vertrages zwischen Lux Vendo und dem
Werbepartner. Dieser bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Jegliche Änderungen oder Nebenabsprachen bedürfen
ebenfalls der Schriftform.
Lux Vendo kann ohne Einhaltung einer Frist die gebuchte Werbung des Werbepartners abschalten und vom Vertrag
zurücktreten, soweit im Laufe einer Schaltung wegen des Inhalts, der Herkunft oder der Form der Werbung begründete
rechtliche oder sittliche Bedenken gegen diese Werbung entstehen oder die Werbung gegen bestehende gesetzliche
Regelungen oder die guten Sitten verstoßen.
Die Anzahl der Schaltungen für einen bestimmten Zeitraum (z.B. ein Monat) werden im abzuschließenden Vertrag abschließend
benannt. Ein Monat wird mit 30 Kalendertagen gerechnet. Bei Monaten mit 31 Kalendertagen wird ein Tag kostenfrei für den
Werbepartner durch Lux Vendo geschaltet. Der Monat Februar hat 28 bzw. 29 Tage, dieser Zeitraum gilt rechnerisch als 30
Kalendertage. Schadenersatzforderungen des Werbepartners gegenüber der Genossenschaft aufgrund tatsächlich fehlender
Kalendertage im Monat Februar sind ausgeschlossen.
Die Dauer der Sendezeit einer vertraglich vereinbarten Buchung von Werbezeit ist in Sekunden im abzuschließenden Vertrag
angegeben und richtet sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach dem vereinbarten Werbepaket.
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus den geschlossenen Verträgen bedarf jeweils der Zustimmung des anderen
Vertragspartners.
Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Werbepartners wird ausgeschlossen.
Ein Rücktrittsrecht von einem geschlossenen Vertrag ist nur im gesetzlichen Umfang zulässig.
§ 3 Schaltzeit, Anzahl der Schaltungen, Sendezeit einer Schaltung
Die Schaltzeit beginnt mit dem Kalendertag der ersten Ausstrahlung der Werbung und endet mit dem Ablauf des letzten
vereinbarten Kalendertages. Die Einschaltzeit beginnt um 05:00 Uhr und endet um 22:00 Uhr.
Ein Anspruch auf ein bestimmtes redaktionelles Umfeld der geschalteten Werbung besteht nicht.
§ 4 Konkurrenzausschluss
Der Ausschluss von Wettbewerbern des Werbepartners gilt nur dann als zugesichert, wenn sich die Genossenschaft hierzu im
Vertrag verpflichtet hat. Soweit keine vertragliche Regelung hierzu vereinbart wird, besteht kein Rechtsanspruch des
Werbepartners auf Gewährung eines Konkurrenzausschlusses.
§ 5 Werbemittel
Herstellung des Werbelayouts ist Sache des Werbepartners. Der Werbepartner hat auf seine Kosten Lux Vendo spätestens
zwei Wochen vor dem vereinbarten Schaltbeginn sein Werbelayout in einem üblichen und für die LED -Werbeanlage geeigneten
Dateiformat zur Verfügung zu stellen. Lux Vendo wird den Werbepartner unverzüglich nach Erhalt über erkennbar ungeeignete
oder beschädigte Werbelayouts informieren. Sie kann hiermit Dritte beauftragen.
Für eine Schaltung von elektronischer Werbung vom Werbepartner entwickelte Werbeidee und computergrafische Umsetzung
ist ein geschütztes Werk nach dem Urheberrechtsgesetz. Lux Vendo ist ohne gesonderte Nutzungsvereinbarung zu einer
Nutzung dieser Werke nicht berechtigt. Werbepartner ist verantwortlich für Form und Inhalt der Motive und Werbespots sowie deren urheberrechtliche und
wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit Der Werbepartner stellt Lux Vendo insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie
von sämtlichen hierdurch entstehende Kosten frei. Eine Prüfpflicht auf die urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche
Unbedenklichkeit wird von Lux Vendo nicht durchgeführt.
§ 6 Preise
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ergeben sich die im Vertrag vereinbarten Preise aus den von Lux Vendo entwickelten
Werbepaketen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Leistungsverweigerung s-
oder Zurückbehaltungsrecht kann der Werbepartner nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder von Lux Vendo anerkannt ist.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Der Werbepartner verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarte Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer innerhalb
der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist auf das Konto von Lux Vendo zu zahlen. Ein Skontoabzug auf Rechnungsbeträge ist
ohne entsprechende Vereinbarung ausgeschlossen.
Solange der Werbepartner seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt hat, ist Lux Vendo berechtigt, die Aussendung der Werbung
zu verweigern, ohne das die Zahlungspflicht des Werbepartners entfällt.
Bei Zahlungsverzug des Werbepartners während der Laufzeit eines Vertrages, ist Lux Vendo berechtigt, die Ausstrahlung der
Werbung ohne Einhaltung einer Frist einzustellen. Darüber hinaus ist Lux Vendo berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer
Frist zu kündigen.
Der Werbepartner hat Lux Vendo den hieraus sich ergebenden Schaden zu ersetzen. Dieser besteht in Höhe der
Werbeeinnahmen, die Lux Vendo durch die vom Werbepartner zu vertretende Kündigung entgehen. Der Nachweis eines
geringeren Schadens ist dem Werbepartner unbenommen.
§ 8 Vertragsstörung / Haftung
Lux Vendo haftet nicht für die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechungen bzw. Beendigung der Schaltung aus Gründen,
die sie nicht zu vertreten hat (z.B. Streik; höhere Gewalt; Bau-/Abrissmaßnahmen, die von öffentlichen Einrichtungen
durchgeführt oder verfügt werden; Ausfälle oder Störungen des Online- und Mobilfunk-Verkehrs aufgrund innerer oder äußerer
Einwirkungen; Programmausfälle infolge technischer Defekte außerhalb des Einflussbereiches von Lux Vendo (wie z.B. ab 35°
Grad Außentemperatur eine mögliche Umschaltung in einen hitzebedingten Standby-Betrieb des Systems). Bei einer
Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung bzw. Beendigung der Schaltung aus Gründen, die Lux Vendo nicht zu vertreten
hat und die mehr als 3 % der vereinbarten Sendezeit betragen, wird dem Werbepartner für die ausgefallene Zeit vom
Auftragnehmer eine Ersatzschaltung gewährt. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche stehen dem Werbepartner nicht zu.
Ausfälle geringeren Umfanges, die z.B. durch Reinigung, Wartung und Service entstehen und die 3 % der vereinbarten
Gesamtaussendezeit nicht überschreiten, wirken sich nicht auf die Vergütung aus. Aussendungen über das geschuldete Maß
hinaus (Mehrsendungen) werden mit eventuellen Ausfallzeiten verrechnet.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Schaltungsbeginn spätestens jedoch bis eine Woche nach Beendigung der
Schaltung, gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen.
Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Lux Vendo. Eine
Haftung für leichte Fahrlässigkeit von Lux Vendo ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahrlässigkeit des einfachen
Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist
ausgeschlossen.
§ 9 Vertragsübernahme / Weitergabe an Dritte
Der Werbepartner darf die gebuchte Werbezeit nur mit vorherig er schriftlicher Zustimmung von Lux Vendo weitergeben. Eine
Weitergabe von Werbezeit an einen Konkurrenten von Lux Vendo ist ausgeschlossen.
§10 Datenschutz / Datenverwendung Lux Vendo beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz.
Rechtsgrundlagen dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie für
Internetdienstleistungen das Telemediengesetz (TMG). Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die für die Begründung,
Änderung und inhaltliche Gestaltung des Vertrages erforderlich sind, wie z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum.
Lux Vendo nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Daten des
Werbepartners werden nur dann für Beratung, Werbung genutzt, wenn der Auftraggeber darin eingewilligt hat. Darüber hinaus
kann Lux Vendo im Rahmen der Geschäftsbeziehung Text- oder Bildmitteilungen zu den oben genannten Zwecken an das
Telefon, die Post- oder die E- Mailadresse des Werbepartners versenden. Der Werbepartner kann dieser Nutzung gegenüber
Lux Vendo jederzeit widersprechen oder seine Einwilligung widerrufen.
Soweit nicht anders vereinbart, verpflichten sich sowohl der Werbepartner als auch Lux Vendo, alle im Rahmen der
Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen, Daten, Spezifikationen und immateriellen Rechte ab deren Kenntnis
für die Dauer von zwei Jahren vertraulich zu behandeln und nicht ohne schriftliches Einverständnis der jeweils anderen
Vertragspartei offenzulegen oder an Dritte weiterzugeben, soweit es sich nicht um den jeweiligen Dritt en recht mäßiger weise
bekannte oder allgemein zugängliche Informationen, Daten, Spezifikationen und immaterielle Rechte handelt. Zudem
verpflichten sich die Partner dieser Vereinbarung, solche vertraulichen Informationen, Daten, Spezifikationen und Kenntnisse
über immaterielle Rechte nur im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses z u verwenden.
Um ein ausgewogenes Werbeverhältniss zu ermöglichen behält Lux Vendo sich vor potenzielle Werbepartner ohne Angabe von
Gründen abzulehnen
§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, 49661
Cloppenburg