Allgemeine Geschäftsbedingungen von LUX VENDO

- Lux Vendo

für die Schaltung elektronischer Werbung auf dem LED-Displays

Emsteker Str.2

§ 1 Vertragsgegenstand -Begriffsbestimmungen-

Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge mit Lux Vendo über die Schaltung von elektronischer

Werbung –nachfolgend Vertrag- auf dem LED-Display am Standort: Emsteker Str. 2 in 49685 Schneiderkrug

Der Vertrag umfasst, soweit nicht anders vereinbart, die Ausstrahlung von Werbemotiven und Werbespots -nachfolgend als

Werbung- bezeichnet.

Das die Schaltung beauftragende Unternehmen wird als Werbepartner bezeichnet. § 2 Buchung von Werbezeiten

Grundlage der Buchung von Werbezeiten ist der Abschluss eines verbindlichen Vertrages zwischen Lux Vendo und dem

Werbepartner. Dieser bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Jegliche Änderungen oder Nebenabsprachen bedürfen

ebenfalls der Schriftform.

Lux Vendo kann ohne Einhaltung einer Frist die gebuchte Werbung des Werbepartners abschalten und vom Vertrag

zurücktreten, soweit im Laufe einer Schaltung wegen des Inhalts, der Herkunft oder der Form der Werbung begründete

rechtliche oder sittliche Bedenken gegen diese Werbung entstehen oder die Werbung gegen bestehende gesetzliche

Regelungen oder die guten Sitten verstoßen.

Die Anzahl der Schaltungen für einen bestimmten Zeitraum (z.B. ein Monat) werden im abzuschließenden Vertrag abschließend

benannt. Ein Monat wird mit 30 Kalendertagen gerechnet. Bei Monaten mit 31 Kalendertagen wird ein Tag kostenfrei für den

Werbepartner durch Lux Vendo geschaltet. Der Monat Februar hat 28 bzw. 29 Tage, dieser Zeitraum gilt rechnerisch als 30

Kalendertage. Schadenersatzforderungen des Werbepartners gegenüber der Genossenschaft aufgrund tatsächlich fehlender

Kalendertage im Monat Februar sind ausgeschlossen.

Die Dauer der Sendezeit einer vertraglich vereinbarten Buchung von Werbezeit ist in Sekunden im abzuschließenden Vertrag

angegeben und richtet sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach dem vereinbarten Werbepaket.

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus den geschlossenen Verträgen bedarf jeweils der Zustimmung des anderen

Vertragspartners.

Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Werbepartners wird ausgeschlossen.

Ein Rücktrittsrecht von einem geschlossenen Vertrag ist nur im gesetzlichen Umfang zulässig.

§ 3 Schaltzeit, Anzahl der Schaltungen, Sendezeit einer Schaltung

Die Schaltzeit beginnt mit dem Kalendertag der ersten Ausstrahlung der Werbung und endet mit dem Ablauf des letzten

vereinbarten Kalendertages. Die Einschaltzeit beginnt um 05:00 Uhr und endet um 22:00 Uhr.

Ein Anspruch auf ein bestimmtes redaktionelles Umfeld der geschalteten Werbung besteht nicht.

§ 4 Konkurrenzausschluss

Der Ausschluss von Wettbewerbern des Werbepartners gilt nur dann als zugesichert, wenn sich die Genossenschaft hierzu im

Vertrag verpflichtet hat. Soweit keine vertragliche Regelung hierzu vereinbart wird, besteht kein Rechtsanspruch des

Werbepartners auf Gewährung eines Konkurrenzausschlusses.

§ 5 Werbemittel

Herstellung des Werbelayouts ist Sache des Werbepartners. Der Werbepartner hat auf seine Kosten Lux Vendo spätestens

zwei Wochen vor dem vereinbarten Schaltbeginn sein Werbelayout in einem üblichen und für die LED -Werbeanlage geeigneten

Dateiformat zur Verfügung zu stellen. Lux Vendo wird den Werbepartner unverzüglich nach Erhalt über erkennbar ungeeignete

oder beschädigte Werbelayouts informieren. Sie kann hiermit Dritte beauftragen.

Für eine Schaltung von elektronischer Werbung vom Werbepartner entwickelte Werbeidee und computergrafische Umsetzung

ist ein geschütztes Werk nach dem Urheberrechtsgesetz. Lux Vendo ist ohne gesonderte Nutzungsvereinbarung zu einer

Nutzung dieser Werke nicht berechtigt. Werbepartner ist verantwortlich für Form und Inhalt der Motive und Werbespots sowie deren urheberrechtliche und

wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit Der Werbepartner stellt Lux Vendo insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie

von sämtlichen hierdurch entstehende Kosten frei. Eine Prüfpflicht auf die urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche

Unbedenklichkeit wird von Lux Vendo nicht durchgeführt.

§ 6 Preise

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ergeben sich die im Vertrag vereinbarten Preise aus den von Lux Vendo entwickelten

Werbepaketen.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Leistungsverweigerung s-

oder Zurückbehaltungsrecht kann der Werbepartner nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen

Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder von Lux Vendo anerkannt ist.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Der Werbepartner verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarte Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer innerhalb

der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist auf das Konto von Lux Vendo zu zahlen. Ein Skontoabzug auf Rechnungsbeträge ist

ohne entsprechende Vereinbarung ausgeschlossen.

Solange der Werbepartner seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt hat, ist Lux Vendo berechtigt, die Aussendung der Werbung

zu verweigern, ohne das die Zahlungspflicht des Werbepartners entfällt.

Bei Zahlungsverzug des Werbepartners während der Laufzeit eines Vertrages, ist Lux Vendo berechtigt, die Ausstrahlung der

Werbung ohne Einhaltung einer Frist einzustellen. Darüber hinaus ist Lux Vendo berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer

Frist zu kündigen.

Der Werbepartner hat Lux Vendo den hieraus sich ergebenden Schaden zu ersetzen. Dieser besteht in Höhe der

Werbeeinnahmen, die Lux Vendo durch die vom Werbepartner zu vertretende Kündigung entgehen. Der Nachweis eines

geringeren Schadens ist dem Werbepartner unbenommen.

§ 8 Vertragsstörung / Haftung

Lux Vendo haftet nicht für die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechungen bzw. Beendigung der Schaltung aus Gründen,

die sie nicht zu vertreten hat (z.B. Streik; höhere Gewalt; Bau-/Abrissmaßnahmen, die von öffentlichen Einrichtungen

durchgeführt oder verfügt werden; Ausfälle oder Störungen des Online- und Mobilfunk-Verkehrs aufgrund innerer oder äußerer

Einwirkungen; Programmausfälle infolge technischer Defekte außerhalb des Einflussbereiches von Lux Vendo (wie z.B. ab 35°

Grad Außentemperatur eine mögliche Umschaltung in einen hitzebedingten Standby-Betrieb des Systems). Bei einer

Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung bzw. Beendigung der Schaltung aus Gründen, die Lux Vendo nicht zu vertreten

hat und die mehr als 3 % der vereinbarten Sendezeit betragen, wird dem Werbepartner für die ausgefallene Zeit vom

Auftragnehmer eine Ersatzschaltung gewährt. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche stehen dem Werbepartner nicht zu.

Ausfälle geringeren Umfanges, die z.B. durch Reinigung, Wartung und Service entstehen und die 3 % der vereinbarten

Gesamtaussendezeit nicht überschreiten, wirken sich nicht auf die Vergütung aus. Aussendungen über das geschuldete Maß

hinaus (Mehrsendungen) werden mit eventuellen Ausfallzeiten verrechnet.

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Schaltungsbeginn spätestens jedoch bis eine Woche nach Beendigung der

Schaltung, gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen.

Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Lux Vendo. Eine

Haftung für leichte Fahrlässigkeit von Lux Vendo ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahrlässigkeit des einfachen

Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist

ausgeschlossen.

§ 9 Vertragsübernahme / Weitergabe an Dritte

Der Werbepartner darf die gebuchte Werbezeit nur mit vorherig er schriftlicher Zustimmung von Lux Vendo weitergeben. Eine

Weitergabe von Werbezeit an einen Konkurrenten von Lux Vendo ist ausgeschlossen.

§10 Datenschutz / Datenverwendung Lux Vendo beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz.

Rechtsgrundlagen dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie für

Internetdienstleistungen das Telemediengesetz (TMG). Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die für die Begründung,

Änderung und inhaltliche Gestaltung des Vertrages erforderlich sind, wie z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum.

Lux Vendo nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Daten des

Werbepartners werden nur dann für Beratung, Werbung genutzt, wenn der Auftraggeber darin eingewilligt hat. Darüber hinaus

kann Lux Vendo im Rahmen der Geschäftsbeziehung Text- oder Bildmitteilungen zu den oben genannten Zwecken an das

Telefon, die Post- oder die E- Mailadresse des Werbepartners versenden. Der Werbepartner kann dieser Nutzung gegenüber

Lux Vendo jederzeit widersprechen oder seine Einwilligung widerrufen.

Soweit nicht anders vereinbart, verpflichten sich sowohl der Werbepartner als auch Lux Vendo, alle im Rahmen der

Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen, Daten, Spezifikationen und immateriellen Rechte ab deren Kenntnis

für die Dauer von zwei Jahren vertraulich zu behandeln und nicht ohne schriftliches Einverständnis der jeweils anderen

Vertragspartei offenzulegen oder an Dritte weiterzugeben, soweit es sich nicht um den jeweiligen Dritt en recht mäßiger weise

bekannte oder allgemein zugängliche Informationen, Daten, Spezifikationen und immaterielle Rechte handelt. Zudem

verpflichten sich die Partner dieser Vereinbarung, solche vertraulichen Informationen, Daten, Spezifikationen und Kenntnisse

über immaterielle Rechte nur im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses z u verwenden.

Um ein ausgewogenes Werbeverhältniss zu ermöglichen behält Lux Vendo sich vor potenzielle Werbepartner ohne Angabe von

Gründen abzulehnen

§ 11 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, 49661

Cloppenburg